Buch "Wissenswertes für Beamte nur 7,50 Euro" Wir bieten noch mehr Publilkationen. Bestellungen per Mail oder Fax >>>Bestellformular |
Zur Übersicht des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
.
§ 85 Anwendungsbereich in den Ländern
Für die Beamten und Richter der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt das Bundesbesoldungsgesetz in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Eine aktuelle Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |