
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)
ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation
Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.
Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.
In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.
In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).
Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
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Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten ist im Wesentlichen im Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Hier finden Sie den aktuellen Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)