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Aktuelles aus dem Bereich Öffentlicher Dienst / Beamte
Energiepreispauschale - weitere Entlastungen
„Wir werden niemanden mit seinen Herausforderungen alleinlassen. 30 Milliarden Euro umfassen die Entlastungspakete, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, und darin sind eine ganze Reihe von Maßnahmen festgelegt worden, die teilweise erst jetzt greifen.“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz am 22. Juli 2022
Nun sollen weitere Entlastungen kommen (Juli 2022)
Kinderbonus: Seit Juli erhalten Familien für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. Dieser wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Gesamtkosten: 1,4 Milliarden Euro.
Kindersofortzuschlag: Seit Juli erhalten armutsgefährdete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ergänzend zum Kinderzuschlag einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Dafür stehen 31 Millionen Euro zusätzlich bereit. Damit steigt der Höchstbetrag im Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind.
Einmalzahlung in der Grundsicherung: Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung, die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Diese wird mit den regulären Leistungen ausgezahlt.
Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1: Empfangsberechtigte von Arbeitslosengeld 1 erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Voraussetzung ist, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht.
Heizkostenzuschuss: Seit Juli 2022 erhalten insgesamt 2,1 Millionen Menschen einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Dieser beträgt mindestens 270 Euro für Wohngeld-Haushalte und 230 Euro für Auszubildende und Studierende im BAföG-Bezug. Dafür stellt der Bund rund 380 Millionen Euro zur Verfügung.
Abschaffung der EEG-Umlage: Stromkundinnen und -kunden müssen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen - ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant. Der Strompreis sinkt damit um 3,7 Cent je Kilowattstunde und entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher um insgesamt 6,6 Milliarden Euro.
Weitere Entlastungen sollen kommen
Energiepreispauschale: Im September erhalten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständigen wird über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Das Entlastungsvolumen beträgt insgesamt 10,4 Milliarden Euro.
Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro je steuerpflichtige Person. Werbungskosten können also bei der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr ohne Belege pauschal geltend gemacht werden. Entlastungsvolumen: 1,1 Milliarden Euro.
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro, kann also für dieses Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Anhebung des Grundfreibetrags entspricht einer Entlastung von knapp drei Milliarden Euro und dient dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression.
Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale für Berufspendlerinnen und -pendler steigt rückwirkend zum 1. Januar auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Sie kann also in der Steuererklärung für 2022 geltend gemacht werden. Die Regelung gilt bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Redaktionelle Anmerkungen des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte
Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Damit sollen Rentner eine Energiepreispauschale bekommen (Rentner 300 Euro).
ABER wo sind die Pläne für Ruhestandsbeamte und andere Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder oder der Kommunen?
Auch für die Gewerkschaften ist dies nicht akzeptabel.